NABU Pressemitteilung vom 30.01.2022                an den Hellweger Anzeiger                                           (Lokalredaktion Bergkamen)

 

Geplanter Nettomarkt am Häupenweg in Bergkamen-Weddinghofen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

aufgrund der Berichterstattung in der letzten Woche in ihrer Zeitung zum geplanten Nettomarkt in Weddinghofen, die mit persönlichen Angriffen durch einen Leserbrief endeten, möchte der Vorstand des NABU-Kreisverbands Unna hierzu Stellung beziehen:

 

Der NABU setzt sich im Kreis Unna für den Erhalt von Tieren und Pflanzen sowie deren Lebensräumen ein. Das ist laut Satzung eines unserer wesentlichen Vereinsziele. Deshalb wollen wir auch die letzten Steinkäuze in Bergkamen erhalten. Der Vorstand steht hier uneingeschränkt hinter unseren dort agierenden Mitgliedern und ist auch umfänglich bei allen Schritten informiert und beteiligt. Persönliche Angriffe sind hier völlig fehl am Platze.

 

In der öffentlichen Diskussion ist der Eindruck entstanden, als wäre der Artenschutz hier eine Verhandlungssache mit den Naturschützern. Nein, das ist er nicht! Grundlage sind hier Europäische Richtlinien und das Bundesnaturschutzgesetz, die Arten wie den Steinkauz unter strengen Schutz gestellt haben. Es ist gesetzlich verboten, die Lebensstätte des Steinkauzes zu zerstören. Und das kann auch ein Ratsbeschluss in Bergkamen nicht aushebeln. Für Ausnahmeverfahren hat der Gesetzgeber zudem hohe Hürden gesetzt, die mit einem Einzelhandelsprojekt kaum erfüllt werden können. Artenschutz ist deshalb weder verhandelbar noch lässt er sich einfach gegen andere Interessen abwägen.

 

In der öffentlichen Diskussion wird versucht, den NABU hier als Verhinderer darzustellen. So wirft uns der Leserbrief-Schreiber vor, wir hätten uns nicht gegen die Errichtung des Aldimarktes am Häupenweg eingesetzt. Doch dieser ist unseres Wissens nach nicht auf der Grünen Wiese entstanden, sondern auf dem ehemaligen Standort eines Speditions­unternehmens - also ohne Konflikte mit dem Steinkauz.

 

Es geht uns nicht um die Verhinderung von Projekten, sondern um die Einhaltung von Gesetzen. Das Bundesnaturschutzgesetz ist kein Gesetz zweiter Klasse. Und der erste vom Verwaltungsgericht einkassierte, weil rechtswidrige Versuch der Stadt Bergkamen den Nettomarkt zu genehmigen, mahnt zur Vorsicht. Und auch in anderen Verfahren hat die Stadt Bergkamen beim Artenschutz aus unserer Sicht nicht die notwendige Sensibilität gezeigt (z.B. Dinopark, Gewerbegebiet an der A2-Auffahrt).

 

Wir werden daher auch weiterhin das geplante Vorhaben kritisch begleiten. Viele Bürgerinnen und Bürger in Bergkamen unterstützen uns dabei, die letzten Steinkäuze in Bergkamen-Weddinghofen zu retten. Sollte versucht werden, das Artenschutzrecht im Sinne der Projektrealisierung großzügig auszulegen, werden wir auch den Klageweg nicht scheuen. Zwischenzeitlich hat sich der NABU-Kreisverband Unna beim Umweltministerium NRW als klageberechtigter Naturschutzverein anerkennen lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Für den NABU- Kreisverband Unna e.V.

 

Klaus-Bernhard Kühnapfel

 

(stellv. Vorsitzender)


NABU Pressemitteilung vom 12.08.2020

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Rettet den Steinkauz - Unterschriftenaktion -

Einwohnerantrag an den Rat der Stadt Bergkamen mit der Forderung, das Grundstück Häupenweg in Wedding-hofen von Bebauung freizuhalten und für die Landwirtschaft und dem Artenschutz dauerhaft zu erhalten. Somit kann einer der letzten Lebensräume des Steinkauzes in Bergkamen-Weddinghofen auch für zukünftige Generationen sichergestellt werden.

 

Nachfolgend die Unterschriftenliste zum Herunterladen.

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Der Steinkauz - Kleine Eule in Not

Bergkamen gefährdet Brutvorkommen

Neben der Schleiereule hat sich der Steinkauz, wissenschaftlich Athene noctua, eng an den Menschen gebunden. Typischerweise brütet der Steinkauz in Höhlen alter Obstbäume und Kopfweiden und braucht vom Vieh kurz gehaltene Weiden, wo er Mäuse, Nachtfalter, Käfer und Regenwürmer auch zu Fuß fängt. Die letztgenannten drei Beutetiergruppen machen dabei mehr als 60 Prozent seiner Nahrung aus. Es sind also traditionelle landwirtschaftliche Nutzflächen rund um jene Bauernhöfe, die noch Tiere auf der Weide halten, die unentbehrlich für das Überleben des Steinkauzes sind.

 

Der Steinkauz war ein Allerweltsvogel, denn diese Lebensräume fanden sich früher überall am Rande menschlicher Siedlungen und auf nahezu jeden Bauernhof. Dem rasanten Wachstum unserer Ortschaften sind vielerorts die Streuobstwiesen und Viehweiden rund um die Dörfer zum Opfer gefallen. Mit den Obstwiesen verschwanden auch viele alte Bäume mit Höhlen als Nistplätze. Die Intensivierung der Landwirtschaft und das damit einhergehende Verschwinden des Weideviehs einerseits und die Verringerung des Nahrungsangebotes (Insektensterben!) andererseits haben zu einem großen Bestandsrückgang geführt. Der Flächenfraß am Rande des Ruhrgebiets ist aber gerade in der Region des Kreises Unna Hauptursache der Bedrohung unserer Steinkäuze.

 

Rettet die letzten Steinkäuze in Bergkamen - Weddinghofen

In Weddinghofen gibt es nur noch den Standort auf dem Biobauernhof Ostendorff, wo der Steinkauz seine Jungen aufzieht.

 

Hier soll auf fast 12.000 Quadratmetern großflächiger Einzelhandel entstehen – ein glatter Rechtsbruch, denn großflächiger Einzelhandel darf nur in sogenannten Zentralen Versorgungsbereichen angesiedelt werden. Die Fläche liegt jedoch außerhalb eines solchen für Weddinghofen an der Schulstraße ausgewiesenen Zentralen Versorgungsbereich.

 

Die Fläche gehört nicht dem landwirtschaftlichen Betrieb, sondern wird seit vielen Jahren gepachtet und durch die Kühe dauerhaft beweidet (Dauergrünland). Schon solch ein Dauergrünland ist insoweit gesetzlich geschützt, dass es z.B. nicht umgepflügt werden darf. Leider ist es bei einer zulässigen Bebauung nicht per se geschützt. Aber die geplante Bebauung ist unzulässig.

 

Für die Bebauung müsste der Flächennutzungsplan geändert werden, denn diese Fläche ist bisher für Wohnbe-bauung vorgesehen. Dort darf großflächiger Einzelhandel gar nicht entstehen, sondern nur in ausgewiesenen Sondergebieten. Außerdem ist die gesamte Fläche per se gegen Bebauung geschützt, da es sich planerisch um den sogenannten Außenbereich handelt, der von Bebauung frei zu halten ist. Das Bauvorhaben ist also aus mehreren Gründen rechtswidrig und fällt auch nicht in den Ermessenspielraum der Kommune.

 

Sollte die Kommune den bereits erteilten Vorbescheid zum Bauvorhaben nicht zurücknehmen, hilft nur eine Beschwerde bei der Bauaufsicht (Kreis Unna) und notfalls der Klageweg.

 

Die Situation unserer Steinkäuze im Kreis Unna ist ernst aber nicht hoffnunglos. Der NABU ist bereit, diesen wichtigen Lebensraum zu verteidigen, damit die Art nicht noch weiter gefährdet wird, denn es gibt nur noch wenige Brutplätze im Stadt- und im Kreisgebiet Unna.

 

Wer den Kampf um unsere letzten Steinkäuze finanziell unterstützen möchte, kann das gerne als Spende tun.  Unsere Kontoverbindung:           NABU Kreisverband Unna e.V.

                                                                Stichwort „Steinkauz“

                                                                IBAN: DE67 4435 0060 0000 3128 92

                                                                BIC: WELADED1UNN

                                                                Sparkasse UnnaKamen

 

Die Spenden werden für das Klageverfahren und für direkte Schutzmaßnahmen für den Steinkauz eingesetzt.

 

Impressionen vom Steinkauz in Weddinghofen